Hilfsmaßnahmen für Landwirte & Winzer

Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) am 16.08.2021 mitteilte, soll ein Bündel an Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft greifen. Neben geschädigten Betrieben sollen auch Landwirte, die geholfen haben, mit unbürokratischen Hilfen rechnen.

Wie die zuständige Ministerin auf der Pressekonferenz des BMEL versicherte, soll es keine Nachteile für hilfeleistende Betriebe geben. Sie betonte dabei auch das Engagement vieler Landwirte, die sich mit ihren Maschinen direkt und ohne Aufforderung auf den Weg gemacht hätten.

U.a. soll das „Liquiditätsprogramm Unwetter“ von der Landwirtschaftlichen Rentenbank unterstützen. Unter der Hotline 069 / 2107-700 erhalten Landwirte oder deren Hausbank Beratungsangebot. Liquiditätshilfen könnten z.B. für Reparaturen, Maschinenneuanschaffungen, Erwerb von Futtermittel oder zur Überbrückung genutzt werden.

Neben noch im Bundeskabinett am 18.08.2021 zu beschließenden Maßnahmen setzt sich das BMEL auf EU-Ebene darüber hinaus dafür ein, dass Landwirte auch bei erlittenen Flächenverlusten weiterhin Agrarförderungen bekommen.

Außerdem hätten Bund und Länder die bisherigen steuerlichen Erleichterungen für Landwirte erweitert. So könnten die Aufräumarbeiten mit Traktoren als Betriebsausgaben behandelt und Landmaschinen von der Kfz-Steuer befreit werden.

Quelle:  www.agrarheute.com

Den gesamten Artikel erreicht man über nachstehenden Direktlink.

Nach oben scrollen