Betroffenheits- bzw. Flutopfer-Bescheinigung

Von der Flutkatastrophe Betroffene benötigen bei manchen erforderlichen Angelegenheiten eine sogenannte „Betroffenheits-Bescheinigung“ bzw. „Flutopfer-Bescheinigung“.

Sei es bei der Abfuhr von Sperrmüll, um ggfs. diesen als Betroffene kostenfrei bei den Entsorgungsbetrieben abladen zu dürfen. Oder auch gegenüber Versicherungen, Banken etc. Ggfs. sollte man auch jetzt bereits daran denken, dass eine solche Bescheinigung auch bei steuerrechtlichen Fragestellungen relevant werden kann – spätestens im kommenden Jahr, wenn die nächste Steuererklärung für das Jahr 2021 zu erstellen ist.

In der Regel sind diese Bescheinigungen auf Antrag bzw. Nachfrage bei der jeweils zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich. 

Nachstehend eine Auflistung der Städte und Gemeinden, die dies auf ihren Webseiten vorhalten/anbieten. Einfach jeweils auf den Direktlink klicken und auf den jeweiligen Webseiten informieren.

Sofern Sie eine solche Bescheinigung benötigen, die zuständige Gemeinde/Stadt hier jedoch nicht aufgelistet ist, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

Nordrhein-Westfalen

Ihre Stadt oder Gemeinde ist hier nicht aufgeführt?
Dann wenden Sie sich vor Ort bei Bedarf gerne direkt an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Rheinland-Pfalz

Ihre Stadt oder Gemeinde ist hier nicht aufgeführt?
Dann wenden Sie sich vor Ort bei Bedarf gerne direkt an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

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