Rechtsberatung

ANWALT.de – Elementarschäden bei Hochwasser

Versicherer muss für angemessene Versicherung sorgen Wenn die Versicherung nach Eintritt von Hochwasser und Flutschäden nicht zahlt, weil das entsprechende Risiko nicht über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt ist, ist die Verärgerung groß – zu Recht. Das muss aber nicht das Ende sein, denn es gibt einen Ausweg Details und weitere Informationen erhält man über nachstehenden Direktlink […]

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AXA Hilfsfonds für Hochwassergeschädigte

Die AXA Versicherung setzt Hilfsfonds mit 10 Millionen Euro für bedürftige Hochwasseropfer auf Um ihren Kundinnen und Kunden, die nicht gegen Elementarschäden wie Starkregen versichert sind, in dieser Ausnahmesituation zur Seite zu stehen, setzt AXA Deutschland einen Hilfsfond auf. Vertriebspartnerinnen und -partner von AXA informieren vor Ort über die Kriterien der Vergabe der Hilfsgelder.  Diese

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Erste-Hilfe-Hotline für Flutopfer: Bundesverband der Versicherungsberater

Der Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) hat eine Erste-Hilfe-Hotline für Flutopfer eingerichtet. Der BVVB ist der Berufsfachverband für die behördlich zugelassenen Versicherungsberater in Deutschland. Rund 90 Kanzleien bundesweit stehen im BVVB für eine neutrale und rechtssichere Beratung in allen Fragestellungen rund um das Thema „Versicherungen“ zur Verfügung. Neutralität und Unabhängigkeit stellen die Mitglieder im BVVB dadurch

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Kostenfreie Beratung der Verbraucherzentrale NRW

Fragen zu Verbraucherrechten rund um die Folgen der Hochwasser-Katastrophe können Sie über das auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW verfügbare Kontaktformular stellen. Zudem ist eine Kontaktaufnahme über das zentrale Servicetelefon montags bis freitags (außer an Feiertagen) von 9 bis 15 Uhr unter der Rufnummer 02 11 / 33 99 58 45 möglich. Die Verbraucherzentrale NRW

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Hotline Deutscher AnwaltVerein (DAV)

DAV-Hotline 030 / 72 61 52 211 Der Deutsche AnwaltVerein (DAV) bietet Menschen in Flutgebieten unter o.g. Rufnummer oder der Mailadresse buergerhotline-hochwasser@anwaltverein.de die Möglichkeit der Vermittlung einer passenden Anwältin oder eines Anwalts zur kostenfreien Orientierungsberatung. Die Hotline ist montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geschaltet.

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Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Die Bundesregierung hat in der ersten Woche nach der Flutkatastrophe Soforthilfen auf den Weg gebracht. „Ziel dieser finanziellen Hilfen soll die Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, und der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen sein“, heißt es in der Vorlage. „Flankiert

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