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Betroffenheits- bzw. Flutopfer-Bescheinigung

Von der Flutkatastrophe Betroffene benötigen bei manchen erforderlichen Angelegenheiten eine sogenannte „Betroffenheits-Bescheinigung“ bzw. „Flutopfer-Bescheinigung“. Sei es bei der Abfuhr von Sperrmüll, um ggfs. diesen als Betroffene kostenfrei bei den Entsorgungsbetrieben abladen zu dürfen. Oder auch gegenüber Versicherungen, Banken etc. Ggfs. sollte man auch jetzt bereits daran denken, dass eine solche Bescheinigung auch bei steuerrechtlichen Fragestellungen […]

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Soforthilfe RLP

Soforthilfe | Die Informationsplattform RLP Unbürokratische und schnelle Soforthilfe für betroffene Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Dort findet ihr Anträge und Erläuterungen der Hilfsangebote inkl. Fragen und Antworten. Die Antragsfrist für Privatpersonen endet am 31.08.2021. Für Unternehmen wurde die Antragsfrist bis zum 10.09.2021 im Landkreis Ahrweiler verlängert. Direktlink Hotlineservice für Bürgerinnen und Bürger 0 26

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