Betroffenheits- bzw. Flutopfer-Bescheinigung

Von der Flutkatastrophe Betroffene benötigen bei manchen erforderlichen Angelegenheiten eine sogenannte „Betroffenheits-Bescheinigung“ bzw. „Flutopfer-Bescheinigung“. Sei es bei der Abfuhr von Sperrmüll, um ggfs. diesen als Betroffene kostenfrei bei den Entsorgungsbetrieben abladen zu dürfen. Oder auch gegenüber Versicherungen, Banken etc. Ggfs. sollte man auch jetzt bereits daran denken, dass eine solche Bescheinigung auch bei steuerrechtlichen Fragestellungen […]

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