BFD: Sonderregelungen durch die Hochwasser-Katastrophe

Die Hochwasser-Katastrophe in Teilen Deutschlands wirkt sich auch auf die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) aus.

Dem BMFSJ und dem BAFzA ist es wichtig, hiervon betroffene Freiwillige nicht zu benachteiligen oder vermeidbaren Risiken auszusetzen. Gegenüber Minderjährigen gilt diese Fürsorgepflicht in besonderer Weise.

Für den Dienst in betroffenen Einsatzstellen gilt daher, dass die Einsatzstelle bzw. der Träger im jeweiligen Einzelfall die Gefahrenlage für die Freiwilligen einschätzen muss. Ggf. sind alternative und ungefährlichere Einsatzmöglichkeiten zu prüfen.

Den ausführlichen Text könnt ihr über den nachstehenden Direktlink auf der Seite des Bundesfreiwilligendienstes nachlesen.

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