Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Bundesregierung hat in der ersten Woche nach der Flutkatastrophe Soforthilfen auf den Weg gebracht. „Ziel dieser finanziellen Hilfen soll die Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Produktionsmitteln, einschließlich der gewerblichen Wirtschaft, und der kommunalen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen sein“, heißt es in der Vorlage. „Flankiert
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