Spendenfonds-Soforthilfen – Wo beantragen?

Mit vereinten Kräften wird vielfach vor Ort geholfen. Viele Organisationen und Institute haben Spendenaktionen gestartet und diese Hilfe kommt vielfältig auch schon vor Ort an. Betroffene können darüber hinaus jedoch auch finanziell unterstützt werden. 

Informieren Sie sich zunächst auch in Ihrer Heimatstadt oder -gemeinde bzw. bei Ihrem Landkreis. Zusätzlich finden Sie nachstehend weitere Organisationen und Institute, wo Soforthilfen aus den jeweiligen Spendenfonds ggfs. zusätzlich zur Soforthilfe NRW bzw. Soforthilfe RLP beantragt werden können. 

Einfach auf die jeweiligen Logos klicken. Sie werden an die Informationsseiten dieser Organisation bzw. Institution weitergeleitet und können in den dortigen Informationen mehr über die weiteren Möglichkeiten erfahren.

Spendenfonds von Kommunen und Institutionen

Malteser Fluthilfe 2021 hilft im Rahmen von Einzelfallhilfe auf Online-Antrag. Weitere Details findet man auf der über nebenstehendes Logo verlinkte Sonderseite.

Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat gemeinsam mit den Pferdesport- und Zuchtverbänden ein Spendenkonto eingerichtet. Betroffene Pferdehalter und/oder -besitzer aus den betroffenen Regionen können Soforthilfe und Wiederaufbau-Hilfe aus diesem Spendenfonds beantragen. Detaillierte Informationen und die die Antragsformulare sind über nebenstehendes Logo erreichbar.

Die Aktion ist derzeit befristet bis 31.12.2021.

Betroffene der Hochwasserkatastrophe aus dem Rhein-Erft-Kreis können Anträge auf Spendenleistung beim DRK Kreisverband Rhein-Erft e.V. stellen.

Auf der über nebenstehendes Logo verlinkten Webseite findet man alle Details und Bedingungen nebst Kontaktdaten und das Spendenantrags-Formular.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Soforthilfe an Ihren AWO-Verband. Dieser bestimmt sich nach Ihrem Wohnort. Die Soforthilfe, die über die AWO ausgezahlt wird, kann auch von Nicht-Mitgliedern beantragt werden. Details zu den regionalen Ansprechpartnern finden Sie über das verlinkte nebenstehende Logo.

Der DRK-Kreisverband Ahrweiler e.V. bietet das Förderprogramm „Kita- und Schulstarter“ und ermöglicht Familien in den betroffenen Regionen pro Kind eine Soforthilfe von 100,00 EUR zu beantragen.

Anträge und weitere Informationen erhält man über das nebenstehend verlinkte Logo.

Der Katastrophenschutz des ASB Bonn/Rhein-Sieg/Eifel e.V. unterstützt Betroffene in ihrem Einzugsgebiet mit Sachmitteln, die zu den Betroffenen geliefert werden (z.B. Waschmaschinen, Küchengeräte, Kühlschränke, technisches Gerät u.v.m.)

Details und weitere Informationen, wie auch Kontaktmöglichkeit findet man auf der Webseite des ASB – Einfach auf nebenstehendes Logo klicken.

Aktion Lichtblicke möchte einen kleinen Lichtblick in dieser schwierigen Zeit anbieten und sich mit Familien in NRW solidarisch zeigen.

Details zu den Konditionen bzgl. der möglichen Unwetter-Hilfe findet man über den Link über nachstehendes Logo.

Die Mechernich-Stiftung bietet ebenfalls die Auszahlung von zusätzlicher Unterstützung. Den Antrag findet man nach Klick auf nebenstehendes Logo in der Rubrik „Mechernich-Stiftung“.

Die Gemeinde Kall stockt mithilfe eingegangener Spenden die Soforthilfe des Landes NRW für Privatpersonen um 10 Prozent auf. Weitere Details nebst Informationen zum Antragsverfahren findet man durch anklicken des nebenstehenden Logos auf den Seiten der Gemeinde Kall.

Über nebenstehendes Logo gelangt man unmittelbar auf die Seite der Gemeinde Blankenheim. Dort sind alle wichtigen Informationen zu finanziellen Hilfen für die Betroffenen aus dem Gemeindeinzugsgebiet verfügbar. Gleichfalls sind dort auch der Download der Anträge und weitere Informationen erhältlich.

Die Anträge können bis zum 10.10.2021 gestellt werden.

In der Stadt Euskirchen können aus den Spendenfonds „Städtische Nothilfe“ weitere Flutopferhilfen beantragt werden. 
Über nebenstehendes Logo einfach auf die Seiten der Stadt Euskirchen wechseln und dort über alle Details informieren bzw. die Anträge downloaden usw.

Wichtiger Hinweis der Diakonie RWL
Die Soforthilfen (max. 1.500 EUR) müssen über die Sozialberatungen der Diakonie und der Ev. Kirchengemeinden vor Ort beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechenden Einrichtungen vor Ort.

Caritas Eifel – Soforthilfeanträge
Soforthilfeanträge können nur noch nach einem persönlichen Beratungsgespräch vor Ort abgegeben werden. Klicken Sie auf das Caritas-Logo – dort können Sie den Antrag bereits herunterladen und vorausfüllen. Bringen Sie diesen z.B. in Schleiden hinter dem Caritas-Haus (Container hinter dem Haus), Gemünder Str. 40 (montags bis donnerstags 9 bis 13 Uhr). Bitte beachten Sie, dass das Caritas-Haus aktuell nicht betreten werden darf!

Zusätzliche Soforthilfe Kreis Ahrweiler
Der Kreis Ahrweiler zahlt auf Antrag weitere Soforthilfe – zusätzlich zur Soforthilfe des Landes RLP.
Für weitere Infos bitte auf das nebenstehende Logo klicken.

Die Antragsfrist endet am Donnerstag den 30.09.2021. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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