Soforthilfefonds für betroffene Gewerkschaftsmitglieder

Hilfe für von der Flutkatastrophe betroffene Gewerkschaftsmitglieder der ver.di, IG BCE und IG Metall kann ab sofort bei den jeweiligen Gewerkschaften beantragt werden. Alle weiteren unter dem Dach des DGB – Deutscher Gewerkschaftsbund agierenden Gewerkschaften haben ggfs. ebenfalls entsprechende Programme. Bitte bei hier nicht aufgeführten Gewerkschaften aber dennoch auf die jeweilige Bezirksvertretung zugehen.

ACHTUNG!!! Antragsfristen enden ggfs. Ende September oder Oktober! 

Für betroffene Mitglieder erfolgt auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von
– 500 EUR bei nachgewiesener Schadenhöhe von über 5.000 EUR
– 750 EUR bei nachgewiesener Schadenhöhe von über 10.000 EUR
– 1.000 EUR bei nachgewiesener Schadenhöhe von über 20.000 EUR

Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude, nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.).

Wichtige Informationen zur Antragsfrist und den jeweiligen weiteren Möglichkeiten finden Gewerkschaftsmitglieder, die von der Flutkatastrophe betroffen sind, unter nachstehenden Direktlinks zu den jeweiligen Gewerkschaften. Die jeweils zuständigen Bezirksvertretungen können weitere Auskünfte geben.

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