NRW: Wiederaufbauhilfe zur Unwetterkatastrophe

Zum 17.09.2021 ist auf der Seite der Landesregierung die Online-Beantragung der Wiederaufbauhilfe aus dem Aufbaufonds 2021 gestartet.

Die Seite ist über nebenstehenden Link erreichbar. 

Die Beantragung ist bis 30.06.2023 möglich.

Die nachstehenden Kommunen und Kreise bieten Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Wiederaufbauhilfe an:

Der Kreis Euskirchen bietet Beratung und Antragsunterstützung nach vorheriger Terminvereinbarung an.

Darüber hinaus können zu auf der Seite ebenfalls bekanntgegebenen Terminen Informationen zum Antragsverfahren in den „Info-Mobilen“ erhalten werden. 

Details siehe Hochwasserportal des Kreises Euskirchen – Ebenfalls über nebenstehenden Link erreichbar.

Die StädteRegion Aachen bietet über nebenstehenden Link für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Städte Eschweiler und Stolberg ebenfalls Informationen, Unterstützung und Beratung zur Beantragung der Wiederaufbauhilfe.

Der Rhein Sieg Kreis bietet ebenfalls Informationen, Unterstützung und Vor-Ort-Beratung zur Wiederaufbauhilfe insbesondere in Meckenheim, Rheinbach, Siegburg und Swisttal an. Zur Beratung vor Ort können über nebenstehenden Link Termine abgestimmt werden.

Der Rhein-Erft-Kreis bietet über nebenstehenden Link detaillierte Informationen zum Antragsverfahren und seinen Untersützungs- und Beratungsangeboten für Betroffene.

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