Rundfunkbeitragszahlende, deren beitragspflichtige Wohnungen, Betriebsstätten, Beherbergungseinheiten beziehungsweise Kraftfahrzeuge aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice ganz einfach eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos beantragen: